Mordanklage nach der Bluttat im Jobcenter Neuss

Der 52 Jahre alte Beschuldigte soll die junge Sachbearbeiterin mit vier Messerstichen getötet haben.

Neuss. Nach der Bluttat im Neusser Jobcenter im vergangenen September ist nun Anklage erhoben worden. Der 52-Jährige, der kurz nach der Tat festgenommen wurde, muss sich vor dem Düsseldorfer Landgericht wegen Mordes verantworten. Wann der Prozess beginnt, ist noch offen.

Die Tat entsetzte die Stadt und löste Empörung und eine Diskussion über die Sicherheit in Jobcentern in ganz Deutschland aus.

Am 26. September wurde die 32 Jahre alte Sachbearbeiterin im Arbeitsamt an der Stresemannallee angegriffen und tödlich verletzt. Der Notruf ging um 9.05 Uhr ein. Noch am selben Vormittag wurde der Tatverdächtige Ahmet S. in der Nähe des Tatorts festgenommen.

Laut Anklage war der Beschuldigte mit zwei Messern in das Jobcenter gekommen und wollte mit seinem Sachbearbeiter über eine Datenschutzerklärung diskutieren — er sei der Auffassung gewesen, dass die Behörde mit seinen Daten Geld verdienen wolle. Zudem sei er mit der Arbeitsvermittlung nicht zufrieden gewesen.

Nachdem er seinen Sachbearbeiter nicht angetroffen habe, heißt es in der Anklage, sei er zu der 32-Jährigen gegangen, die ihm von früheren Terminen bekannt war. Während der Auseinandersetzung habe er dann ein Messer gezückt, dann sei er von der Sachbearbeiterin zurückgedrängt worden. Daraufhin habe er das zweite Messer hervorgezogen und damit viermal in Brust, Oberschenkel und Bauch zugestochen.

Der Hilfsarbeiter soll zugegeben haben, das Opfer geschlagen zu haben. Er habe jedoch nicht die Absicht gehabt, die junge Mutter zu töten. „Hauptsache es ist eine Verletzung, schließlich hat man mein Herz verletzt“, soll der 52-Jährige gesagt haben. Zudem soll er zu Protokoll gegeben haben, Erfahrung im Umgang mit Messern zu haben, weil er in der Vergangenheit Tiere geschlachtet habe.

In der Anklage ist von einem völlig irrationalen und nicht nachvollziehbaren Handeln des Beschuldigten die Rede. Der Ausraster im Jobcenter soll nicht der erste des fünffachen Vaters gewesen sein. Bereits im März 2003 soll er sich im marokkanischen Konsulat geprügelt haben. In seinem Heimatland soll er zudem mit einem Staatsanwalt aneinandergeraten sein.

Zu dem Prozess werden 45 Zeugen, sieben Sachverständige und zwei sachverständige Zeugen geladen. Wieviele Verhandlungstage geplant sind, ist noch unklar.

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