Neuss: Keine Weihnachtskerzen im Unterricht?

Brandschutz: Eine Mitteilung des Schulverwaltungsamts hat Schulleiter verunsichert.

Neuss. Pünktlich zum Advent hat das Neusser Schulverwaltungsamt den Schulen folgendes schriftlich mitgeteilt: "Nach den Bestimmungen der Brandschutzverordnung ist das Abbrennen von Kerzen und offenes Feuer in Schulgebäuden nicht erlaubt." Keine Kerzen im Advent?, fragte sich nicht nur Wolfgang Spangenberger, Leiter der Realschule Holzheim.

Er hält es für bedenklich, dass den Lehrern der verantwortungsvolle Umgang mit Kerzen offenbar nicht zugetraut werde. "Als Religionslehrer finde ich ein solches Verbot unpassend. Denn im Advent steht das Licht im Vordergrund", sagt er. Jetzt sei er gezwungen, seinen Schülern die Symbolik des Lichts nur durch Erzählen beizubringen. "Ich hoffe auf die Vorstellungskraft der Schüler, denn die persönliche Erfahrung der Kinder fällt nun leider weg."

Der Schulverwaltungsamtsleiter Gottfried Scheulen weiß, dass der Brandschutz in Schulen ein heikles Thema ist. Nach dem Flughafenbrand in Düsseldorf wurden die Bestimmungen überall verschärft. Doch ganz so harsch, wie es in dem Schreiben an die Schulen formuliert ist, seien die Bestimmungen nicht. Er stellt klar: "Gegen das Abbrennen von Kerzen ist nichts einzuwenden, wenn es Bestandteil des Lehrplanes und Unterrichts ist und mit gebotener Sorgfalt geschieht." Schließlich gebe es auch Experimente mit Feuer im Sachkunde- oder Naturwissenschaftsunterricht.

Kreisbrandmeister Reinhard Seebröker sieht das ähnlich. "Wenn man im Unterricht schon mit Kerzen arbeitet, sollte zumindest ein Eimer Wasser oder besser noch ein Wasserschaumlöscher oder eine Löschdecke bereit liegen." Es sei auch wichtig, Adventskränze auf feuerfeste Unterlagen zu legen, zum Beispiel Teller aus Metall oder Porzellan.

So fängt wenigstens der Tisch kein Feuer. Denn gerade trockenes Nadelholz brennt wie Zunder, erklärt der Kreisbrandmeister. Trockene Adventskränze sind besonders gefährlich, wenn die Kerzen von unten mit Nägeln befestigt worden sind. "Wenn die Kerze herunterbrennt, wird das Metall heiß, es leitet die Hitze und der Kranz entzündet sich."

"Kerzen gehören nicht auf die Fensterbank, sondern in Kerzenständer." Bei Weihnachtsveranstaltungen in der Aula sei darauf zu achten, dass an den Rettungswegen möglichst keine trockenen Tannenzweige oder Christbäume hängen oder stehen. Generell empfiehlt er den Einsatz von Rauchwarnmeldern. Seebrökers Fazit: "Die Feuerwehr will die Adventskerzen keinesfalls verbieten. Sie gehören doch dazu. Aber sie fordert einen vernünftigen Umgang mit offenem Feuer, sei es auf dem Adventskranz oder am Weihnachtsbaum."

Warum das Schulverwaltungsamt die Schulen in diesem Jahr erstmals so eindringlich auf die Brandschutz-Anforderungen aufmerksam gemacht hat, erklärt der Schulverwaltungsamtsleiter Gottfried Scheulen: "Eine Schule, die in weiten Bereichen saniert wurde, hat uns angesprochen und gefragt, wie sich Brandschutz und Adventskerzen vertragen." Eigentümer der Schulgebäude ist aber das städtische Gebäudemanagement, das Schulverwaltungsamt sozusagen nur der Mieter, die Schulen quasi Untermieter. Die Ansage des Vermieters war eindeutig: kein Feuer laut Brandschutzverordnung.

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