Neuwahlen nicht zwingend

Jörg Geerlings spricht von „größtmöglicher Schlappe“.

Neuss/ Münster. Das Urteil kam nach den Erklärungen während der mündlichen Verhandlung nicht mehr überraschend, doch fiel es deutlich genug aus. Das Landesverfassungsgericht in Münster erklärt den Nachtragshaushalt 2010 der rot-grünen Landesregierung für verfassungswidrig: Die Begründung eines wirtschaftlichen Ungleichgewichts, das allein eine so hohe Verschuldung rechtfertigen würde, sei nicht ausreichend.

Die „größtmögliche Schlappe“ sieht der Neusser CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Geerlings darin für die rot-grüne Landesregierung. Seine Fraktion und die der FDP hatten gegen den Nachtragshaushalt geklagt. Nun müsse die Regierung den bereits eingebrachten Haushalt 2011 unter die klare Vorgabe des Sparens stellen.

„Investitionen und Nettokreditaufnahme müssen ins Gleichgewicht gebracht werden. Angesichts der guten Wirtschaftsdaten würde die CDU das auch erreichen.“ Sollten auch bei diesem Haushalt massiv Schulden auf Kosten der Zukunft gemacht werden, bleibe ein weiterer Gang zum Verfassungsgerichtshof nach Münster unausweichlich.

Die Landesregierung sei des Verfassungsbruchs überführt, sagt der Landtagsabgeordnete und CDU-Vorsitzende im Rhein-Kreis, Lutz Lienenkämper, und betont, sie habe als einzige Regierung in Europa „hemmungslose Verschuldung zum Staatsprinzip“ erhoben.

Der Neusser SPD-Landtagsabgeordnete und frühere Innenminister Fritz Behrens gibt zu: „Das ist eine herbe Niederlage.“ Nun gelte es, den Wortlaut der Begründung zu studieren und „in aller Ruhe nachzudenken“: Unter Umständen sei an der Begründung des wirtschaftlichen Ungleichgewichts für den Haushalt 2011 etwas zu ändern, unter Umständen müssten weitere Sparvorschläge gemacht werden.

Mit seinem Neusser Kollegen der Gegenseite ist Behrens sich in einem Punkt einig, der vor kurzem noch in anderer Richtung diskutiert wurde: Es gebe keinen Automatismus, der zu Neuwahlen führe, so Behrens am Dienstag. Jörg Geerlings wiederum bekannte, er sehe eine etwa 50-prozentige Möglichkeit von Neuwahlen. „Wir schreien dann nicht Hurra. Wir haben doch immerhin ein Mandat für fünf Jahre.“

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