Zwölf Jahre Haft für Autoverkäufer

Kunden getötet: Der 29-Jährige ist des versuchten Mordes und der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.

Neuss. Wenn Mustafa B. aus dem Gefängnis entlassen wird, wird sein vor drei Monaten geborenes drittes Kind längst zur Schule gehen. Der Autohändler aus Dormagen wurde am Donnerstag wegen versuchten Mordes und Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Düsseldorfer Landgericht zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht um den Vorsitzenden Richter Rainer Drees sah es als erwiesen an, dass der Autoverkäufer B. einen 59-Jährigen getötet hat, um zu vertuschen, dass er die Anzahlung des Kunden von 9500 Euro Mitte 2010 für sich behalten hatte, um damit selbst Geschäfte zu machen.

Als der Käufer am 17. Januar 2011 von B. wissen wollte, warum der Wagen noch nicht wie verabredet ausgeliefert sei, kam es auf dem Hof des Autohauses an der Moselstraße zum Streit. Dabei schlug B. auf seinen schwer herz- und krebskranken Kunden ein, wodurch dieser zu Boden ging und kollabierte. Danach drosselte B. den Mann mit einem Elektrokabel. Die Leiche versteckte er unter einem Auto, später in einem Gebüsch und dann in einem Kofferraum. Im März vergrub er den Leichnam schließlich im Autobahnkreuz Neuss-Süd, wo ihn ein Bauarbeiter am 29. April 2011 fand — weil eine Hand aus der Erde ragte.

Die Staatsanwaltschaft beantragte am Donnerstag in ihrem Plädoyer eine lebenslange Haftstrafe. Sie argumentierte B. habe sein Opfer ermordet, um die Unterschlagung der Anzahlung zu vertuschen.

Die Tatversion, die der dreifache Familienvater der Polizei in seiner Vernehmung erzählt hatte, hielt die Staatsanwaltschaft für konstruiert, lebensfern und nicht glaubhaft. B., der im gesamten Prozess schwieg, hatte den Beamten gesagt, er habe dem Toten das Kabel nur um den Hals gelegt, um ihn zu transportieren.

Die Verteidigung plädierte auf gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge: „Der Tathergang zeigt, dass das Vorgehen des Angeklagten alles andere als kühl geplant war.“ Vielmehr sei das panische Handeln eines von der Situation Überforderten erkennbar. Zudem sei es aufgrund des Verwesungsstadiums der Leiche unmöglich, zu sagen, ob das Opfer durch einen Herzstillstand oder das Strangulieren mit dem Kabel verstorben sei.

Das Gericht sah zwar das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht gegeben und glaubte auch die Kabel-Transport-Version des Angeklagten nicht. Aber es blieben die Zweifel, ob das Opfer beim Drosseln mit dem Kabel noch lebte oder bereits tot war. So wurde aus dem Mord-Vorwurf ein versuchter Mord und eine Körperverletzung mit Todesfolge.

B. selbst brach vor der Urteilsverkündung sein Schweigen vor Gericht: „Ich bedaure mein Verhalten zutiefst, es ist nicht zu entschuldigen. Ich übernehme die Verantwortung.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort