Rhein-Kreis Neuss nutzt sein Kaufkraftpotenzial

IHK stellt zehn Forderungen, um auch auf Onlinehandel zu reagieren.

Rhein-Kreis Neuss. Die IHK Mittlerer Niederrhein legt ein Strategiepapier zur Einkaufsregion vor: Damit will die Kammer auf die erheblichen Veränderungen im Einzelhandel nicht zuletzt durch den wachsenden Onlinehandel reagieren.

„Im Rhein-Kreis Neuss wurden 2012 Einzelhandelsumsätze in Höhe von 2,2 Milliarden Euro erzielt. Damit liegt der Kreis weit vor Mönchengladbach mit 1,6 Milliarden Euro“, sagt Fred Schlangen, IHK-Vollversammlungsmitglied und Eigentümer des Modehauses Schlangen in Grevenbroich. Die Spitzen von 1998 und 2008 mit 2,3 Milliarden Euro konnten jedoch nicht erreicht werden.

Bei der Zentralitätskennziffer liegt der Rhein-Kreis mit 91,1 Punkten knapp vor dem Kreis Viersen (90,6 Punkte). Diese Kennziffer setzt den Umsatz einer Region in das Verhältnis zur regionalen einzelhandelsrelevanten Kaufkraft: 100 bedeutet, dass sich Kaufkraftabfluss und -zufluss die Waage halten, Werte über 100 deuten den prozentualen Zufluss, Werte unter 100 den Abfluss an.

Meerbusch hat an Zentralität verloren und kann mit nur 39,6 Punkten sein Kaufkraftpotenzial kaum nutzen. Spitzenreiter im Kreis sind Grevenbroich (119 Punkte) und Neuss (114 Punkte).

„Die Prognosen für den Zuzug kaufkraftstarker Bevölkerungsgruppen sind für den Rhein-Kreis Neuss sehr positiv“, erklärt Schlangen. „Diese Chance müssen wir nutzen und fördernde Maßnahmen in die Wege leiten, zum Beispiel die Individualität unserer Ortszentren durch städtebauliche Maßnahmen erhöhen.“

Zu den zehn Forderungen des IHK-Strategiepapiers gehört unter anderem die Aufforderung an die Kommunen, Handels- und Zentrenkonzepte zu entwickeln und in rechtsverbindliche Bebauungspläne umzusetzen. Damit legen die Kommunen fest, wo innerstädtischer Einzelhandel und wo der großflächige Einzelhandel angesiedelt werden sollen.

In sogenannten Sortimentslisten sollen die Kommunen festschreiben, welche Waren nur in der City zu finden sein werden. Außerhalb der Innenstädte dürfen, so die IHK, diese zentrenrelevanten Sortimente höchstens 10 Prozent der Verkaufsfläche ausmachen.

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