Neue Richtlinien: Schützen bauen ihren Schießstand um

Die Landesregierung hat ihre Anforderungen verschärft, damit Bleigeschosse nicht ins Erdreich gelangen.

Neue Richtlinien: Schützen bauen ihren Schießstand um
Foto: Gerhard Bartsch

Herzkamp. Das seit Wochen anhaltende Matschwetter nervt die Herzkamper Schützen. „Das verzögert unsere Arbeiten immer weiter. Wir haben schon Flurschaden angerichtet“, seufzt Schießwart Fred-Günther Materna, der sich um den Umbau des Schießstandes am Blumenhaus kümmert. Erforderlich wurde dieser nach einer Verschärfung der Richtlinien im Jahr 2012. Mit den neuen Anforderungen will die Landesregierung sicherstellen, dass keine Bleigeschosse mehr ins Erdreich gelangen.

„Dabei sind auch in den vergangenen 50, 60 Jahren keine Geschosse nach außen gedrungen“, sagt Materna. Die Schießanlage wurde in den Nachkriegsjahren errichtet und erfreut sich nicht nur bei Hobby-Schießkünstlern, sondern auch bei Jägern großer Beliebtheit.

Seit einem Dreivierteljahr arbeiten die Herzkamper Schützen nun an ihrer Anlage und können sie währenddessen nicht nutzen. Der von den Behörden geforderte geschlossene Betonbunker mit einer Größe von dreimal zwei Metern ist inzwischen fertig. Was noch fehlt, ist die Sandschüttung für den Boden. „Wir brauchen einen Radlader, um die 15 Kubikmeter Sand zur Schützenhalle hoch zu schaffen. Aber auf dem Matsch kann der hier nicht fahren“, bedauert Materna. Eigentlich sollte die Anlage zum Jahresende fertig sein. Jetzt hoffen die gut 100 Schützen auf eine Eröffnung Mitte Februar.

Trotz der vielen ehrenamtlich geleisteten Arbeitsstunden hat die Erneuerung der vier Bahnen den Herzkamper Schützenverein um die 30 000 Euro gekostet. „Die genauen Zahlen liegen noch nicht vor.“ Zuschüsse gibt es dafür keine. „Da wird fast mit Kanonen auf Spatzen geschossen“, findet Marterna. Doch bald ist alles geschafft, die Geschosse können dann aus dem Sand herausgesiebt werden, und die Schützen können ihr gewohntes Training aufnehmen. Dann soll es eine offizielle Einweihung mit Vertretern von Stadt, Kreispolizeibehörde und Landesjagdbehörde geben.

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