21 Anklagen in Sachen Gemüse-Connection

Skandal um Aufenthaltsgenehmigungen ist strafrechtlich weitgehend geklärt.

Wuppertal. Anfang dieses Jahres wurden der Ex-Leiter der Ausländerbehörde Michael W. (57) und ein türkischer Gemüsehändler (54) wegen an Ausländer verkauften Aufenthaltsgenehmigungen verurteilt. Beide Urteile — der Händler vier Jahre, der Amtsrat W. vier Jahre und drei Monate Haft — sind rechtskräftig.

Und mittlerweile ist die Justiz bei der Aufarbeitung des Skandals deutlich vorangekommen. Zur Erinnerung: Im Fall der Gemüse-Connection — der Laden des Händlers galt als konspirativer Treff — gab es 201 Beschuldigte — überwiegend türkische Staatsbürger und „Kunden“ der Gemüse-Connection. Wie berichtet, sollen mehrere dieser Beschuldigten eingeräumt haben, gegen Schmiergeld beispielsweise Scheinehen eingegangen zu sein, um in Deutschland bleiben zu dürfen. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft in 21 Fällen Anklage erhoben. Und nach und nach landen die Fälle vor Gericht (siehe Kasten).

In 14 Fällen sind Strafbefehle ergangen. Nur bei Einsprüchen folgen darauf öffentliche Strafprozesse. Wie Ende Juli geschehen: Dabei wurde ein 33 Jahre alter Türke wegen Beihilfe zum Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt.

In immerhin 98 Fällen stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlung wegen fehlenden Tatnachweises ein, in 22 Fällen wegen Geringfügigkeit ohne Auflagen, in fünf Fällen wegen Geringfügigkeit mit einer Geldauflage.

Bei 18 Beschuldigten sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Die sogenannte Gemüse-Connection soll laut Staatsanwaltschaft ab September 2008 bis Ende 2009 einen Schaden von mindestens 130 000 Euro verursacht haben. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens waren bei den beiden verurteilten Haupttätern hohe fünfstellige Beträge zur Schadensregulierung beschlagnahmt worden.

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