31 Häftlinge dürfen das Gefängnis zum Weihnachtsfest verlassen

Strafgefangene dürfen das Gefängnis früher verlassen.

Auch Häftlinge der JVA Ronsdorf dürfen "früher raus".

Auch Häftlinge der JVA Ronsdorf dürfen "früher raus".

Foto: Uwe Schinkel

Wuppertal. „Gnadenbringende Weihnachtszeit“ heißt es im Weihnachtslied. Und abgesehen von religiöser Gnade spüren einige Menschen auch die Gnade des Staats: Jedes Jahr dürfen einige Häftlinge das Gefängnis früher als geplant verlassen — auch in Wuppertal.

Zum einen sorgt eine gesetzliche Regelung für einige Entlassungen: Danach dürfen Häftlinge, deren regulärer Entlassungstermin zwischen dem 22. Dezember und dem 2. Januar liegt, schon am letzten Werktag davor, also am Freitag, 19. Dezember, das Gefängnis verlassen. Nach dieser „kleinen Weihnachtsamnestie“ wird sich heute für acht Männer die Tür der JVA am Simonshöfchen öffnen. Und aus der JVA Ronsdorf werden neun Häftlinge entlassen.

Zum anderen hat das Land NRW weiteren Häftlingen Gnade erwiesen — „große Weihnachtsamnestie“ genannt. Die bezieht sich auf Menschen, deren Haft zwischen 7. November und 2. Januar abgelaufen wäre. Wenn sie sich zuletzt gut geführt hatten, konnten sie bereits am 6. November vorzeitig entlassen werden. Das waren sieben Häftlinge der JVA Simonshöfchen und ebenfalls sieben aus der JVA Ronsdorf.

„Hier übt die Ministerpräsidentin ihr Gnadenrecht aus“, erläutert Heinz Werner Haucke, Leiter der JVA Simonshöfchen. In anderen Bundesländern, zum Beispiel Bayern, gibt es diese große Weihnachtsamnestie nicht. Voraussetzung ist neben guter Führung auch, dass die Häftlinge eine Unterkunft haben.

Auch wer nicht entlassen wird, hat eine Chance auf Weihnachten zu Hause: Aus der JVA Simonshöfchen erhalten acht, aus der JVA Ronsdorf fünf Häftlinge, über die Feiertage Hafturlaub.

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