Betrug: Stefanie Hinzen sollte 800 Euro für eine geöffnete Tür zahlen

Die Wuppertalerin schloss sich aus — und zahlte die Rechnung erst einmal. Doch sie erstritt die Summe zurück.

Wuppertal. Stefanie Hinzen traute ihren Ohren nicht, als der von ihr beauftragte Schlüsseldienst eine Summe von 800 Euro von ihr verlangte. Im vergangenen Herbst vergaß sie ihren Haustürschlüssel — im Schloss an der Türinnenseite. „Ich hatte zu dem Zeitpunkt noch ein altes Schloss, das sich nicht von beiden Seiten öffnen lässt, wenn auf der anderen ein Schlüssel steckt“, erzählt Hinzen. Die Fenster und Türen hatten sie und ihre Tochter sorgfältig verriegelt, bevor sie das Haus verließen. Also musste sie wohl oder übel einen Schlüsseldienst an einem Sonntag finden.

„Man hat ja schon oft gehört von so teuren Anfahrtskosten, wenn der Schlüsseldienst nicht ortsansässig ist. Ich habe aber niemanden erreicht außer einer Münchener Telefonzentrale“, berichtet die 45-Jährige. Obwohl sie mehrfach nach einem Schlüsseldienst aus Wuppertal verlangte, schickte die Münchener Telefonzentrale schließlich einen Vertragspartner aus Hagen zu ihr an den Katernberg. Kostenpunkt: 85 Euro.

„Ich war natürlich nicht begeistert. Aber ich konnte ja schlecht den einzigen erreichbaren Anbieter wegschicken“, so Hinzen. Also nahm sie die Anfahrtskosten letztlich in Kauf.

Weil das einfache Öffnen der Tür mit einer Plastikkarte in der Türfalz nicht funktionierte, schlug der Monteur vor, das Schloss aufzubohren. Dabei ginge die Rosette um das Schloss herum kaputt, die müsse ersetzt werden, ebenso das Schloss. Dazu ein neuer Schlüssel und der zusätzliche Aufwand — alles kostete extra. Hinzen sah zu wie er Posten für Posten abrechnete, bis er bei 800 Euro angelangt war.

„Ich wusste, ich werde hier über den Tisch gezogen. Aber ich wusste einfach nicht, was ich machen sollte. Ich hatte zu viel Respekt vor dem Mann, um ihm gegenüber deutlich zu sagen, dass ich das nicht bezahlen werde — meine Tochter war dabei“, sagt Hinzen. Im Nachhinein seien ihr jede Menge Alternativen eingefallen, aber in der Situation selbst sei sie viel zu angespannt gewesen.

Schließlich bezahlte Hinzen den Monteur mit der Scheckkarte. Der Kartenbeleg und ein handschriftlicher Zettel mit der Berechnung waren ihre einzigen Nachweise — die versprochene Rechnung hat sie nie erhalten. „Er hatte nichts hinterlassen. Ich konnte froh sein, dass sein Name auf dem Kassenbeleg stand.“

Mit dem Beleg wandte sie sich letztlich an die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale, wo ihre Anwältin ihr riet, sich zu wehren. Mit Erfolg: Die Anwältin konnte die Richter von der Unzulässigkeit überzeugen. Rund 700 Euro erhielt Hinzen zurück. „Ich bin sehr froh, dass es so glimpflich geendet hat.“

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