Das lange Warten auf die Gerichtsverhandlung

Hans-Josef Schmitz wurde niedergestochen. Das ist 15 Monate her. Eine Verhandlung gab es noch nicht.

Das lange Warten auf die Gerichtsverhandlung
Foto: Andreas Fischer

Wuppertal. Hans-Josef Schmitz (56) ist fassungslos: „Da kann man den Glauben an den Rechtsstaat verlieren“, schüttelt er den Kopf und verweist auf die Anklageschrift vom 11. Juli 2014. Sie richtet sich gegen die Menschen, die ihn lebensgefährlich verletzt und damit verursacht haben, dass er seit dem 24. Dezember 2013 arbeitsunfähig ist. „Wieso ist es bisher noch nicht zur Gerichtsverhandlung gekommen?“, fragt Verbrechensopfer Schmitz.

An Heiligabend 2013 wollte Schmitz seine Lebensgefährtin in deren Wohnung abholen, wo diese gerade mit ihrer Tochter, damals 17 Jahre, ihrem Ex-Mann und dessen Sohn, damals 22 Jahre, Weihnachten feierte.

Was dann folgte, schildert Schmitz so: Als er nach dem Klingeln die Wohnung betreten wollte, habe die 17-Jährige ihm ein Küchenmesser fünf Zentimeter unterhalb des Brustbeins in den Bauch gerammt und sei verschwunden. Danach, so Schmitz, schlugen und traten der Ex-Mann seiner Freundin und dessen Sohn auf ihn ein. Erst dem beherzten Eingreifen der Lebensgefährtin sei es zu verdanken, dass die Männer dann von weiteren Attacken absahen.

Schmitz konnte sich aus dem Haus schleppen und die Polizei alarmieren. Kurze Zeit später lag der Schwerverletzte bereits im Helios-Klinikum auf dem Operationstisch und konnte durch eine Not-OP gerettet werden. Die Wunde im Bauch, aus der schon der Darm ausgetreten war, ist zwar heute vernarbt.

Geblieben sind aber ein versteifter Mittelfinger und erhebliche psychische Schäden, die nach wie vor eine psychiatrische Behandlung erforderlich machen. „Arbeiten kann ich seitdem nicht mehr, beziehe Krankengeld und musste auch meinen Pkw verkaufen“, so Schmitz, der bis zum Dezember 2013 als Paket-Auslieferer gearbeitet hat.

Die Tochter seiner Lebensgefährtin hat sich bei Hans-Josef Schmitz bereits entschuldigt, und für sie wünscht er sich auch keine Verurteilung. „Da wäre psychologische Betreuung sicher eher angebracht“, meint das Opfer.

Anders sieht für ihn die Sache mit dem Ex-Mann seiner Lebensgefährtin und dessen Sohn aus. „Der Mann, von dem meine Freundin schon seit acht Jahren geschieden ist, hatte mich auch in der Vergangenheit schon mal massiv bedroht“, erklärt Schmitz.

Er hofft wegen seiner finanziellen Notlage auch auf ein Schmerzensgeld. Das ist ein weiterer Grund, weshalb der Mittfünfziger froh wäre, wenn es endlich zur Verhandlung käme.

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