Das neue Sozialticket ist ab Montag zu haben

Start am 1. Januar: Karten können für 29,90 Euro gekauft werden — Nachweise gefordert.

Wuppertal. Auch in Wuppertal wurde lange diskutiert — ab kommenden Montag, 17. Dezember, kann es bei den WSW erworben werden: Zum 1. Januar wird das Sozialticket in allen Kommunen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) eingeführt. Wie berichtet, kostet die Fahrkarte 29,90 Euro monatlich und wird Nutzern des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit geringem Einkommen angeboten.

„Berechtigt zum Kauf des Sozialtickets sind alle Inhaber eines Wuppertal-Passes, sofern das Sozialticket im Pass als Leistung aufgeführt ist“, erklären die Stadtwerke. „Berechtigt zum Kauf des günstigen Tickets ist außerdem jeder, der Wohngeld bezieht. Auch diese Gruppe kann den Wuppertal-Pass zur Vorlage bei den WSW nutzen. Wer bislang noch keinen Wuppertal-Pass beantragt hat, erhält ihn in der Wohngeldstelle. Darüber hinaus können alle Kundinnen und Kunden des Jobcenters das Sozialticket erhalten.

Sie legen zum Kauf des Tickets bei den WSW bis auf Weiteres die GEZ-Bescheinigung vor, die mit den Leistungsbescheiden vom Jobcenter ausgestellt wird.“

Ab 17. Dezember kann das Sozialticket in den WSW-Mobi-Centern gekauft werden. Das Ticket gibt es in einer Papierversion mit Wertmarken oder als Chipkarte. Letzteres setzt eine monatliche Abbuchung vom Konto voraus. „Wertmarken sind auch in den privaten Vertriebsstellen erhältlich, ab 1. Januar auch an den Automaten“, so die Stadtwerke.

Für alle Wuppertaler ist das Sozialticket im Stadtgebiet gültig — personengebunden und nicht übertragbar. Erlaubt ist die Mitnahme von bis zu drei Kindern unter 15 Jahren — montags bis freitags ab 19 Uhr sowie ganztägig samstags, sonntags und an Feiertagen. Wer über den Geltungsbereich hinaus innerhalb des VRR-Gebiets unterwegs ist, muss ein Zusatzticket gelöst kaufen. „Gleiches gilt für die Mitnahme eines Fahrrads und die Nutzung der 1. Klasse“, erklären die WSW.

Wichtig: Das Sozialticket wird nur für die Zeit der Leistungsgewährung ausgestellt. Bei einer Verlängerung der Leistung muss ein entsprechend neuer Nachweis vorgelegt werden.

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