Der Tüv prüft die Jecken-Wagen

Die Gefährte für den Zug müssen vor allen Dingen stabil und absturzsicher sein.

Der Tüv prüft die Jecken-Wagen
Foto: Andreas Fischer

Wuppertal. Was auf der Straße fährt, wird vom Tüv kontrolliert, da machen die Prüfer auch in der jecken Jahreszeit keine Ausnahme: Bevor die bunten Wagen durch Wuppertal mäandern, schaut sich der Tüv alle Wagen an. Der Kontrolltermin steht demnächst an. Für die Wagenbauer ist das Routine, das Verhalten lobenswert: „Mit den Wagen ist eigentlich immer alles in Ordnung“, lobt Wolfgang Partz, Sprecher des Tüv Rheinland. Die Jecken seien in Sachen Sicherheit äußerst sensibilisiert, der Zustand der Wagen bessere sich von Jahr zu Jahr.

Da Kontrolle aber dann doch besser ist, sind in diesen Tagen die Tüv-Experten in ganz Deutschland unterwegs. „Wie wir prüfen, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.“ In manchen Karnevalshochburgen unternehmen die Wagenbauer die erste Probefahrt zur Tüv-Zentrale. In anderen Städten besuchen die Tüv-Prüfer die Karnevalisten in ihren Hallen oder Ställen — damit ja kein Mottowagen vorher zu sehen ist.

Gecheckt werden die Wagen dann nach der Brauchtumsverordnung, auf die Straße dürfen nur sichere Wagen. „Rahmen und die sichere Befestigung von Aufbauten und Aufstiegen, Standplätze und die Absturzsicherungen, aber auch Achsen, Deichseln, lichttechnische Einrichtungen und vor allem die Bremsanlage unterziehen wir einer sorgfältigen Prüfung“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte des Tüv Rheinland.

Damit die Karnevalisten nicht kurz vor Rosenmontag eine böse Überraschung erleben, sind die Wagenbauer regelmäßig im Kontakt mit dem Tüv. So erfahren die Wagenbauer zum Beispiel, dass alle Stehflächen rutschfest sein müssen, dazu muss der Wagen Haltevorrichtungen und Geländer mit 80 Zentimetern oder einem Meter Höhe haben — je nachdem ob Mitfahrer sitzen oder stehen. Außerdem müssen Tische, Bänke und Stühle fest mit dem Wagen verbunden sein, damit nichts kippt.

Für all das gibt es die bundeseinheitliche Regelung „über Ausrüstung und Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen“. Diese gelten bei allen Umzügen, vom Schützenfest bis zum Christopher Street Day. „Für die Teilnahme am normalen Straßenverkehr sind die Aufbauten in der Regel nicht ausgelegt“, sagt Hans-Ulrich Sander.

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