Doppel-Prozess gegen vorbestraften Skinhead

Wegen Totschlags ist er vor zehn Jahren in Duisburg verurteilt worden. Jetzt steht ein 29-Jähriger, den die Kripo der rechtsextremen Szene zurechnet, in Wuppertal vor Gericht.

Wuppertal. Im Norden Duisburgs liegt der Stadtteil Walsum. Im März 1998 wurde der Ort kurzzeitig bundesweit bekannt. In einem Walsumer Park hatten drei junge Männer einen 58 Jahre alten Frührentner und Familienvater gejagt und totgetreten. Wenig später die Anklage. Die beiden Älteren wurden wegen Mordes, der mit 17 Jahren jüngste "nur" wegen Totschlags zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Am Montag steht vor dem Wuppertaler Amtsgericht ein Prozess an. Es geht um gefährliche Körperverletzung. Opfer ist ein Schwarzafrikaner, der in der Nacht des 1. Juni dieses Jahres in der S-Bahn (Linie 8) nach Wuppertal saß. "Bei Adolf hättest du hier auch nicht sitzen dürfen", soll man zu ihm gesagt haben. Dann wurde eine Bierflasche auf seinem Kopf zerschlagen. Das Opfer kam mit einer Platzwunde davon. Angeklagt ist ein heute 29-Jähriger: Der seinerzeit "Jüngste", der in Duisburg wegen Totschlags verurteilt wurde.

Wie damals rechnet auch die Wuppertaler Kripo den Mann der rechtsextremen Szene zu. Nach Aktenlage ist er in Habitus und Aussehen - nicht nur wegen des kahlen Kopfes - ein Skinhead. Der Andere habe angefangen, soll der Beschuldigte bislang zu seiner Verteidigung vorgebracht haben. Er befindet sich in U-Haft. Die Begründung lautet: Fluchtgefahr. Und egal, wie das Wuppertaler Amtsgericht in dem am Montag beginnenden Strafprozess urteilen wird - in Haft wird der 29-Jährige vorerst bleiben.

Denn auch das Wuppertaler Landgericht hat einen Haftbefehl gegen den Mann in der Hand und eine Anklage gegen ihn zugelassen. Ab Januar 2010 wird sich der vorbestrafte Skinhead wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten müssen. Der Tatvorwurf stammt aus November des vergangenen Jahres. Wieder gab es in der S8 Ärger. Und wieder soll es zuvor rechtsextreme Parolen gegeben haben. Auf dem Bahnhof Steinbeck folgten dann brutale Szenen. Laut Staatsanwaltschaft wurde ein damals 19 Jahre alter Wuppertaler von hinten umgestoßen und mehrmals mit dem Kopf auf den Bahnsteig geschlagen.

Die Folge waren massive Kopfverletzungen. Fünf Stunden dauerte die anschließende Operation im Krankenhaus. Der 19-Jährige überlebte. Der mutmaßliche Angreifer soll bei seiner Festnahme in der Elberfelder City gegenüber diversen Polizeibeamten den verbotenen Hitler-Gruß gerufen haben.

Es ist wie eine Reise in die Vergangenheit. Vor zehn Jahren stellte das Gericht in jenem Duisburger Prozess fest, dass jener damals jüngste Täter eine dumpfe Wut auf Ausländer und Juden habe, ohne zu reflektieren.

Noch vor dem Urteil hatten die Walsumer eine Bürgerinitiative gegründet und stellten wenig später einen sieben Tonnen schweren Gedenkstein in ihrem Park auf. Die Inschrift lautet: "Leben ohne Gewalt."

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