EDE im Dauerstreit: Noch eine Betriebsrätin fordert viel Geld

Eine langjährige Mitarbeiterin hat das Unternehmen auf die Zahlung von 80 000 Euro Schadensersatz verklagt. EDE lehnt das ab. Eine Einigung ohne Urteil scheint aber möglich.

Langerfeld. Bislang sorgte nur der Dauerstreit zwischen dem Handelsriesen EDE — 800 Mitarbeiter, mehrere Milliarden Euro Jahresumsatz — und dessen 2010 fristlos gekündigter Betriebsratsvorsitzenden für Schlagzeilen: Wie berichtet, will die Frau auf dem Klageweg 420.000 Euro Schmerzensgeld wegen angeblichen Mobbings erstreiten. Ein Gütetermin scheiterte. In dieser Woche geht die Auseinandersetzung um eine von vielen Kündigungen im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf weiter. Ende offen.

Dagegen scheint der Streit zwischen EDE und einer anderen langjährigen Betriebsrätin mit einer außergerichtlichen Einigung beigelegt zu werden. Die Frau — sie ist seit 1997 beim Handelsriesen beschäftigt — fordert auf dem Klageweg ebenfalls Schmerzensgeld — in Höhe von 80.000 Euro. In der entsprechenden Klageschrift — sie soll mehr als 100 Seiten umfassen — wirft die Betriebsrätin EDE unter anderem vor, diskriminiert worden zu sein, weil sie auf Seiten der gekündigten Betriebsratsvorsitzenden gestanden habe. EDE habe ihr die berufliche Zukunft verbaut. Die Frau soll seit geraumer Zeit krank geschrieben sein. Die gesundheitlichen Probleme sollen in der Schmerzensgeldklage ebenfalls als Argument für die Zahlung der 80.000 Euro angeführt werden.

Unterschied zum Fall der gefeuerten Betriebsratschefin: EDE und die andere Betriebsrätin scheinen auf eine außergerichtliche Einigung zuzusteuern. Wie die WZ erfuhr, machte das Arbeitsgericht bei einem Gütetermin im vergangenen Herbst den Vorschlag, die Betriebsrätin scheidet aus dem Unternehmen aus und bekommt statt Schmerzensgeld eine Abfindung. Das Arbeitsgericht nannte seinerzeit 30.000 Euro als Verhandlungsgrundlage. Nach WZ-Informationen soll dieser Betrag leicht aufgestockt worden sein. Angesichts des laufenden Verfahrens gab EDE gegenüber der WZ dazu keinen Kommentar ab.

Fakt ist: Im Fall der Betriesratschefin scheint eine solche Einigung in weiter Ferne zu sein. Wie berichtet, hat EDE der langjährigen Mitarbeiterin, die seit Monaten Hausverbot hat, insgesamt vier Kündigungen geschrieben. Im Mai 2011 erklärte das Arbeitsgericht zwei im November 2010 ergangene Kündigungen für nichtig. Gegen das Mai-Urteil ist EDE in die Berufung gegangen.

Dem Vernehmen nach will das Unternehmen auf keinen Fall Schmerzensgeld zahlen. Dass sich die Parteien ebenfalls auf eine Abfindung einigen, scheint derzeit unwahrscheinlich Erst wenn das Landesarbeitsgericht zu einem Urteil kommt, wird das Arbeitsgericht in Wuppertal über die Kündigungen Nummer 3 und 4 verhandeln.

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