Tödlicher Unfall an der Uellendahler Straße Fahrlässige Tötung: Neun Monate für Chafik C.

Der Wuppertaler hatte am 10. September 2014 den Schüler Abdullah C. überfahren.

Tödlicher Unfall an der Uellendahler Straße: Fahrlässige Tötung: Neun Monate für Chafik C.
Foto: Andreas Fischer

Wuppertal. In seinem Urteil war der vorsitzende Richter Christopher Hörster eindeutig, Er sprach Chafik C. im Verfahren am Amtsgericht Wuppertal der fahrlässigen Tötung schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Zusätzlich muss der Angeklagte 300 Arbeitsstunden ableisten und eine Geldstrafe von 500 Euro an die Verkehrswacht zahlen. Sein Führerschein bleibt ihm entzogen, er kann in frühestens zehn Monaten einen neuen Führerschein beantragen.

Der Richter sah es als erwiesen an, dass der 29-Jährige in der Nacht des 10. September vergangenen Jahres mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Uellendahler Straße unterwegs war und an der Kreuzung Eckernförder Straße den Gesamtschüler Abdullah C. überfuhr. Der erlag zwei Stunden später seinen schweren Verletzungen. „Das ist kein Verstoß, den jeder mal begeht, "  betonte der Richter in Richtung der Verteidigung.

Der Anwalt des Angeklagten, Harald Benninghoven hatte auf eine Geldstrafe plädiert und sie damit begründet, dass doch jeder mal zu schnell fährt. „Wenn er geblitzt worden wäre, hätte er nach Abzug der Toleranz nicht einmal ein Fahrverbot bekommen. Es wäre nur eine Ordnungswidrigkeit.“ Zuvor hatte der Sachverständige festgestellt, dass Chafik C. nach seinen günstigsten Berechnungen mit mindestens 79 Kilometer pro Stunde durch die Stadt gefahren ist. „Damit war er wesentlich zu schnell und das in einem Wohngebiet, wo immer Leute unterwegs sind“, betonte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Strafmildernd berücksichtigte er, dass Chafik C. zu Beginn des Prozesses seine Schuld an dem Unfall eingeräumt hatte.

In seinem Urteil ging Christopher Hörster dennoch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Die hatte sich für acht Monate auf Bewährung ausgesprochen. Sie stützte sich dabei vor allem auf die Vermeidbarkeit. „Der Sachverständige hat plausibel erklärt, dass der Unfall bei einer Geschwindigkeit von bis zu 59 Stundenkilometern vermeidbar gewesen wäre.“

Als Anwalt der Eltern von Abdullah C., die als Nebenkläger auftraten, unterstrich Michael Blum, dass die Angehörigen nun damit leben müssten, ihren 20 Jahre alten Sohn verloren zu haben. „Für meine Mandanten ist es sehr bedauerlich, dass der Angeklagte sich nicht geäußert hat. Sie hätten gerne Antworten auf ihre Fragen bekommen und seinen Charakter kennen gelernt.

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