Fast 27.000 Waffen sind im Bergischen im Umlauf

6539 Menschen im Städtedreieck haben einen Waffenschein.

In Deutschland ist die Zahl der Jäger seit der Wiedervereinigung immer größer geworden. Unter den Jägern sind zunehmend auch Frauen.

In Deutschland ist die Zahl der Jäger seit der Wiedervereinigung immer größer geworden. Unter den Jägern sind zunehmend auch Frauen.

Foto: dpa

Wuppertal. Schwer bewaffnet war der 44-Jährige, der am Freitagabend an der Friedrich-Ebert-Straße erst auf Polizisten schoss und sich dann in der Treppenstraße selbst tötete. Neben der Pistole, aus der er mindestens drei Mal feuerte, fanden Beamte auch noch ein Sturmgewehr in seinem Rucksack. Waffen, die, so schätzt die Polizei, nicht registriert waren. Als verurteilter Bankräuber hätte der Wuppertaler ohnehin nicht mehr legal in den Besitz einer Waffe kommen können. „Dafür gelten strenge Vorgaben“, so Polizeisprecher André Schwanicke.

Aber wieviele Waffen sind überhaupt in Wuppertal im Umlauf? Im gesamten Einzugsbereich des Polizeipräsidiums Wuppertal, also für die Städte Wuppertal, Remscheid und Solingen, gibt es laut André Schwanicke 6539 registrierte Waffenbesitzer mit 15436 Langwaffen (Gewehre) und 11494 Kurzwaffen (zum Beispiel Pistolen). Die Waffenbesitzkarte gelte für die im Volksmund genannten „scharfen Waffen“. Außerdem haben noch 2311 Personen einen sogenannten „kleinen Waffenschein“ für Gaswaffen. „Auf Wuppertal runterbrechen lassen sich diese Zahlen allerdings nicht“, so Schwanicke.

Der Großteil der legalen Waffenbesitzer seien Sportschützen und Jäger. Außerdem gebe es bestimmte Personengruppen, für die unter Umständen Sonderregeln wegen Schutzmaßnahmen gelten, zum Beispiel Richter. „Aber nicht automatisch. Das wird im Einzelfall geprüft“, erklärt Schwanicke.

Um überhaupt eine Waffenbesitzkarte zu erhalten, muss die körperliche und geistige Eignung des Antragsstellers geprüft werden. Zudem darf er nicht vorbestraft werden. Er muss außerdem nachweisen, dass die Waffen sicher untergebracht sind. „Das wird auch kontrolliert“, sagt Schwanicke. Meistens gebe es Hinweise aus der Bevölkerung, worauf die Ordnungshüter vorbeischauen. Allerdings nicht unangemeldet.

Welche Waffen erworben können, ist durch verschiedene Gesetze geregelt, zum Beispiel das Kriegswaffenkontrollgesetz. Unmöglich, so Schwanicke, sei es etwa, legal an eine Kalaschnikow zu gelangen. Auch ein Sturmgewehr, dass der 44-Jährige am Freitag bei sich hatte, fällt unter die Kriegswaffen. est

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