Fortsetzung im Zivilprozess: Was galt Runges Patronatserklärung?

Zeugen sagen aus, dass die Erklärung nur der Lizensierung diente.

Fortsetzung im Zivilprozess: Was galt Runges Patronatserklärung?
Foto: Uwe Schinkel

Wuppertal. Die Frage, ob Ex-WSV-Präsident und Sponsor Friedhelm Runge noch Geld an frühere Gläubiger des Vereins zahlen muss, ist weiter offen. Klaus Jäger, Zivilrichter am Landgericht, nannte am Donnerstag den 23. Oktober als Verkündigungstermin, wie in der Sache weiter verfahren wird.

Wie berichtet, hatte Jörg Bornheimer, Insolvenzverwalter des Wuppertaler SV, in dem Zivilverfahren in einer Teilklage Forderungen über 50.000 Euro gegenüber Runge erhoben, aus der aber weitere Forderungen erwachsen könnten, falls das Gericht sie für berechtigt ansieht.

Alles dreht sich um die Patronatserklärung Runges, in der er zuletzt im Zuge des Lizensierungsverfahrens 2012/2013 erklärt hatte, für eventuell entstehende Außenstände des Vereins aufzukommen. Das war im Rahmen der Lizensierungsverfahren in den Jahren zuvor gang und gäbe, aber nur auf die Lizensierung beschränkt und wurde durch Bürgschaften ersetzt, erklärten der ehemalige kaufmännische Leiter des WSV, Helmut Lepiorz, und Wirtschaftsprüfer Jochen Leonard, die als Zeugen geladen waren, unisono.

Der Kläger sieht das allerdings anders: So ist überliefert, dass der damalige Manager und kurzzeitige Vorstand Tobias Gebert die Erklärung noch im Mai 2013, als es nach dem Rücktritt Runges um die Zukunft des Vereins ging, als seine Lebensversicherung bezeichnet haben soll.

Drei Wochen haben beide Parteien nun Zeit, zu jeweils eingereichten Schriftstücken Stellung zu nehmen. gh

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