Halloween-Prügel 2011: War es Notwehr?

Die beiden Angeklagten (20) beteuern, das Opfer habe zuerst geschlagen.

Wuppertal. Seit dem gestrigen Mittwoch versucht das Jugendschöffengericht, einen Streit in der Halloween-Nacht 2011 strafrechtlich zu klären. Wie berichtet, müssen sich zwei 20-Jährige wegen gemeinschaftlicher, schwerer Körperverletzung verantworten. Das Opfer, ein 42 Jahre alter Kfz-Schlosser, wurde schwer verletzt, leidet bis heute an den Folgen.

Am Mittwoch gaben die beiden Wuppertaler zu, in der Tatnacht gegen 3.15 Uhr beim Warten an der Nachtexpress-Bushaltestelle Wall/Schwanenstraße in Elberfeld einen Schlagabtausch mit einem damals 41 Jahre alten Kfz-Schlosser gehabt zu haben. Beide Angeklagten beteuerten jedoch, einer von ihnen sei zuerst von dem Mann geschlagen worden. Der Eine habe aus Notwehr geschlagen, der Andere um seinem Freund zu helfen. Das Fatale daran: Der Kontrahent — laut Anklage hatte er 1,8 Promille Alkohol im Blut — soll rückwärts gefallen sein, ohne den Sturz in irgendeiner Weise abzufangen. Die Ärzte stellten beim Opfer schwere Hirnverletzungen fest. Die Folge sind unter anderem Konzentrations- und Gedächtnisschwächen, Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns.

Ob das vom ungeschützten Aufschlagen auf den Bürgersteig herrührt oder doch von den Schlägen der 20-Jährigen, wird im Prozess noch erörtert. Am Mittwoch wurde offenbar, dass die Angeklagten zwar nicht in das Raster von aggressiven Partyprüglern passen. Dennoch haben die beiden jungen Männer und ihre beiden Begleiterinnen — sie traten als Zeuginnen auf — ein Glaubwürdigkeitsproblem.

Der Grund: In jener Halloween-Nacht flüchtete das Quartett vom Tatort, wurde kurz darauf gefasst, stritt zunächst jedoch jede Beteiligung ab. „Wir waren in Panik. Ich habe so etwas noch nie erlebt. Es war falsch, alles abzustreiten“, bekannte einer der 20-Jährigen am Mittwoch und konnte zwischenzeitlich die Tränen nicht zurückhalten.

So wirft die Staatsanwaltschaft den jungen Wuppertalern auch vor, dem Streit mit dem offensichtlich betrunkenen Mann nicht aus dem Weg gegangen zu sein und auch noch auf das am Boden liegende Opfer eingetreten zu haben.

Dazu sagte einer der 20-Jährigen, er habe mit dem Fuß prüfen wollen, ob sich der Mann noch bewegt. Einige Zeugen sagten allerdings aus, einen klaren Tritt beobachtet zu haben. Immer wieder hakte das Gericht nach, äußerte insbesondere Zweifel an der Darstellung der beiden Begleiterinnen der Angeklagten. Ein der Frauen bekannte, dass man beim Wegrennen an der Wache Hofkamp vorbeigekommen sei und überlegt habe, sich dort zu melden: „Das wir das nicht gemacht haben, war ein Fehler.“

Der Prozess wird im Februar fortgesetzt.

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