Hubschrauber-Absturz: Pilot will Strafgeld nicht zahlen

56-Jähriger aus Remscheid akzeptiert Strafbefehl über 16 500 Euro nicht: Unglück bei Spieckern wird vor Gericht geklärt. Schaden liegt bei 344 000 Euro.

Wuppertal. Der Absturz eines Hubschraubers auf einem Feld nahe der Ortschaft Spieckern Ende April dieses Jahres wird wahrscheinlich ein Nachspiel vor Gericht haben. Wie die WZ erfuhr, hat der Pilot — ein 56-Jähriger aus Remscheid — gegen einen Strafbefehl über 16 500 Euro Einspruch eingelegt. Bleibt es dabei, wird der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt.

Bei dem Absturz waren die vier Insassen leicht verletzt worden. Am Hubschrauber des Typs Robinson R 44 entstand ein Schaden von etwa 336 000 Euro, an einer Hochspannungsleitung weitere etwa 8500 Euro.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Pilot seinerzeit mehrfach gegen das Luftverkehrsgesetz verstoßen hat: Schon die Zwischenlandung bei Spieckern sei ohne vorherige Abstimmung mit einem Tower geschehen. Wie berichtet, soll der Pilot ausgesagt haben, seinem Passagier (63) sei übel geworden. Der Stopp bei Spieckern sei demnach eine Notlandung gewesen.

Das glauben die Ermittler nicht. Sie gehen davon aus, dass die Landung dem Zweck diente, den Sohn des Piloten (27) und dessen Freundin (24) an Bord zu nehmen. Wie berichtet, ereignete sich der Absturz, nachdem der Helikopter wieder gestartet und gegen eine Hochspannungsleitung geflogen war.

Auch mit dem Zustieg der zwei weiteren Passagiere habe sich der Pilot strafrechtlich zu verantworten. Im Strafbefehl heißt es, dass die Tragkraft des Hubschraubers mit nunmehr vier Passagieren überschritten worden ist. Das hätte der Remscheider wissen müssen, sagen die Ermittler. Trotzdem sei er gestartet — und das erneut, ohne sich im Luftraum über dem Bergischen Land anzumelden.

Der Fall hatte für Schlagzeilen gesorgt, weil der Hubschrauber aus zehn Metern Höhe in unmittelbarer Nähe mehrerer Einfamilienhäuser aufgeschlagen war. Kommentar der Feuerwehr damals: „Das hätte in einer Katastrophe enden können.“

Bezüglich des Schadens an der Stromleitung behalten sich die Wuppertaler Stadtwerke rechtliche Schritte gegen den Piloten vor.

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