Millionen-Betrug: Vater und Sohn verurteilt

Haft für Ex-Unternehmer. Millionen sollen auch auf Privatkonten geflossen sein.

Wuppertal. Mit Haftstrafen ist am Dienstag vor dem Landgericht der Prozess gegen einen 50 Jahre alten Wuppertaler und seinen Vater (74) um einen millionenschweren Umsatzsteuerbetrug mit ihrem damaligen Metallhandel in Vohwinkel zu Ende gegangen. Laut Urteil muss der Sohn für vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Er befindet sich weiterhin in U-Haft. Für den Vater lautet das Strafmaß wegen Beihilfe zwei Jahre und sechs Monate Haft.

Wie berichtet, hatte der Sohn im Prozess ein Geständnis abgelegt. Laut Anklage hat er als Geschäftsführer für 2006 und 2007 falsche Umsatzsteuererklärungen abgegeben und so sechs Millionen Euro zu wenig an den Fiskus abgeführt. Der 50-Jährige habe Metall in großen Stückzahlen an eine Firma innerhalb Deutschlands verkauft, beim Finanzamt aber eine Firma in Österreich samt der damit verbundenen Steuerbefreiungen angegeben.

Der 50-Jährige hatte vor Gericht gesagt, seit 1992 kokainabhängig zu sein. Die Ehe mit der Mutter seiner Drillinge sei früh gescheitert, die Firma habe ständig in Schwierigkeiten gesteckt. Ende 2002 habe er aus Sorge um seine Kinder, seine damalige Freundin aus Brasilien und wegen seiner Drogensucht beschlossen, Steuern zu hinterziehen — im Bewusstsein, dass der Schwindel bei der erstbesten Prüfung auffliegen würde.

So kam es dann auch. Im Mai wurde der 50-Jährige verhaftet. Im Prozess stellte das Gericht zwar fest, dass viel Geld aus dem Betrug ins Familienunternehmen geflossen sei, so dass die Pleite abgewendet wurde. Allerdings geht das Gericht davon aus, dass jeweils mehr als eine Million Euro auf das Konto der beiden Geschäftsführer — Vater und Sohn — geflossen sind. Ein Zugriff ist nicht mehr möglich.

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Wie berichtet, hatte der wegen Beihilfe angeklagte Vater die Vorwürfe zurückgewiesen. Er habe zwar einen Beratervertrag unterzeichnet, dies sei aber nur pro forma geschehen. Diese Version glaubt das Gericht nicht.

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