Missbrauch im Internet: Bewährung für 33-Jährigen

LKW-Fahrer legt Geständnis ab und zahlt ans Opfer.

Wuppertal. Es ist der Alptraum für alle Eltern: Das eigene Kind wird per Internet-Chat von einem erwachsenen Mann angesprochen und zu sexuellen Handlungen aufgefordert. Ein solcher Fall wurde gestern vor dem Amtsgericht verhandelt. Der Angeklagte - ein wegen Besitzes von Kinderpornos bereits strafrechtlich in Erscheinung getretener Wuppertaler (33) - soll sich im Juni 2009 in einen "Schulhof-Chat" eingeloggt und dort gezielt ein Mädchen (9) zu einem sexuellen Gespräch geführt haben. Auch die Handy-Nummern habe er austauschen wollen. Das gab er gestern vor Gericht zu.

Das Urteil: eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Zudem muss er 1200 Euro an eine Beratungsstelle für sexuellen Missbrauch zahlen. Mit den Worten "Ich weiß nicht, was mich da geritten hat", versuchte der Lkw-Fahrer die Tat zu erklären. Eine Ausnahmesituation? Bei der Durchsuchung der Wohnung des Verdächtigen fand die Kripo 24 kinderpornographische Bilder und ein Video. Ein "massives pädophiles Interesse" attestierte die Richterin dem 33-Jährigen, der ohne Anwalt zum Prozess erschienen war.

Die Neunjährige hatte ihre ältere Schwester informiert, die wiederum die Mutter einschaltete. Die übernahm anstelle ihrer Tochter den Chat und half so, den Verdächtigen zu überführen. Angesichts des Geständnisses musste das Mädchen gestern nicht als Zeugin auftreten. Die Mutter sagte aus, dass ihre Tochter immer noch Angst habe.

Der 33-Jährige muss sich nun um eine Therapie kümmern, 500Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen und auch für künftige Schäden, beispielsweise eine Therapie, aufkommen. "Wir haben ein Auge auf Sie", warnte ihn die Richterin.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort