Neue Regeln für den Scharpenacken: Hunde erlaubt — Modellflieger nicht

Der BLB-NRW stellt klar, dass der Scharpenacken Erholungsgebiet bleibt — wenn sich alle an die Regeln halten.

Südhöhen. Das Landschaftsschutzgebiet Scharpenacken bleibt Erholungsgebiet und damit für die Wuppertaler geöffnet. Hunde müssen nicht mehr angeleint werden, wenn dafür die eingezäunten Magerwiesen nicht von Hunden betreten werden. An 15 Standorten gibt es Behälter mit Beuteln für den Hundekot. Das Modellfliegen bleibt am Scharpenacken auch in Zukunft verboten.

Dies sind die Regeln, die zukünftig für das Gebiet gelten, wie Christa Bohl, Sprecherin der Düsseldorfer Niederlassung des Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB) NRW sagte. Damit soll der nun jahrelange Zwist um Hunde, Spaziergänger, Modellflieger und andere Nutzergruppen beendet werden. Bohl macht aber auch klar, dass der Schutz der Ausgleichsflächen — die im Gegenzug für den Neubau der JVA errichtet werden mussten — Vorrang hat. Sollten in Zukunft Hunde in den umzäunten Magerwiesen angetroffen werden, bliebe als allerletzte Lösung nur die Sperrung des kompletten Gebietes. „Das will der BLB keinesfalls“, macht Bohl klar, verweist aber darauf, dass der Liegenschaftsbetrieb dazu verpflichtet ist, die Ausgleichsflächen zu schützen.

„Das Verhältnis zu den Hundebesitzern hat sich positiv entwickelt“, sagt die BLB-Sprecherin. Insbesondere mit dem Verein Hundefreunde Scharpenacken funktioniere die Zusammenarbeit sehr gut. Dieser Verein werde vereinbarungsgemäß auch dafür Sorge tragen, dass die Behälter mit den Beuteln für Hundekot regelmäßig aufgefüllt werden. Der Schäfer habe sich mit diesen Vereinbarungen einverstanden erklärt.

Zudem habe der BLB mit der Unteren Landschaftsschutzbbehörde vereinbart, dass das Wuppertaler Ordnungsamt unregelmäßig auf dem Scharpenacken kontrolliert, ob die Regeln eingehalten werden.

Bohl ist der Meinung, dass die neuen Regeln eingehalten werden, denn die Schäden an den Schutz-Zäunen — die immer wieder durchgeschnitten wurden — seien zurückgegangen.

Pech haben indes die Modelllflieger. Bohl machte unmissverständlich klar, dass diese ihre Modelle dort nicht fliegen lassen dürfen. Ein Antrag, nach dem mit einem Elektromotor betriebene Flugzeuge auf dem Scharpenacken fliegen wollten, sei abgelehnt worden. Von einer Polizeiaktion auf Scharpenacken sei ihr indes nichts bekannt. Auch nicht, dass Tiere mit Modellflugzeugen gejagt worden seien. Dies hatte Oberbürgermeister Peter Jung ins Feld geführt und damit das Verbot für die Modellflieger begründet.

Bei der Polizei wird zwar bestätigt, dass es einen Einsatz gegeben habe, weil mit einem ferngesteuerten Hubschrauber ein Tier gejagt worden sein soll, dieser sei jedoch so geringfügig gewesen, dass keine weiteren Schritte unternommen wurden.

Spekulationen, wonach geplant sei, den Scharpenacken zu einem Golfplatz zu machen, erteilte die BLB-Sprecherin eine Abfuhr: „Das ist absurd.“ Im Herbst will der BLB die Wuppertaler auf einer Veranstaltung über die neuen Regeln auf dem Scharpenacken informieren.

Unterdessen hat sich die Wählergemeinschaft für Wuppertal (WfW) zu Wort gemeldet und wirft der Stadt vor, die Bürger zu „verschaukeln“. CDU und SPD, so der Vorwurf, hätten einem „klammheimlichen Deal“ zugestimmt, so dass der BLB diese Fläche zum „Schnäppchenpreis“ erwerben konnte. Das Ergebnis sei, dass die Benutzung nun durch „bürokratisches Reglement“ eingeschränkt werde. Die Wuppertaler seien vor vollendete Tatsachen gestellt worden, moniert der Vize-Fraktionschef Günter Schiller.

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