Nordbahntrasse: Zivilklage einer Baufirma abgewiesen

Wuppertalbewegung bemängelte eine Rampe für Behinderte - und stellte Zahlungen ein. Den noch ausstehenden Betrag in Höhe von 20 000 Euro wollte die Baufirma einklagen - und scheiterte vorerst.

Wuppertal. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, doch ist es ein Zeichen: Eine Baufirma hatte die Wuppertalbewegung verklagt, weil etwa 20 000 Euro für den Bau einer behindertengerechten Rampe noch nicht bezahlt worden seien. Die Zivilklage wurde nun von dem vorsitzenden Richter als unbegründet zurück gewiesen.

„Das ist momentan ein Millionengrab. In anderen Städten klappt es doch auch.“ Mit seiner persönlichen Meinung zum Ausbau der Nordbahntrasse zum Rad- und Wanderweg hielt sich der Richter am Landgericht bereits zu Beginn der Verhandlung im Juli nicht zurück. Dabei wurde in „seinem“ Zivilprozess klar, wie vermeintliche Kleinigkeiten das Projekt aufhalten können.

Die etwa 100 Meter lange Rampe führt an der Schleswiger Straße auf die Trasse. Für die hat die Wuppertalbewegung bereits 155 000 Euro an den Kläger gezahlt und bemängelt unter anderem, dass die maximale Steigung nicht eingehalten worden sei, ein Handlauf und ein Kantstein für Rollstuhlfahrer fehle. Eine außergerichtliche Einigung scheiterte, so dass es beim Richter lag, ein Urteil in dem Streit zu fällen. Da dieses noch nicht rechtskräftig ist, kann der Kläger es am Oberlandesgericht noch anfechten.

Ärgerlich für Rad- und Wanderfans: Solange die strittige Rampe nicht behindertengerecht ist, können offenbar die Fördermittel für die Außenbereiche Nächstebreck und Vohwinkel nicht beantragt werden. Es geht laut Carsten Gerhardt, Vorsitzender der Wuppertalbewegung, um acht Millionen Euro, die unter anderem auch wegen des Prozesses auf Eis liegen. mst/spa/ull

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