Post von den WSW: Die Stadtwerke stellen Tausende Gasverträge um

Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes müssen auch die Wuppertaler Erdgaspreise transparenter werden — Altverträge werden gekündigt.

Wuppertal. Auch bei vielen Erdgaskunden in Wuppertal herrscht in diesen Tagen Verunsicherung — und es gab bereits etliche Anfragen bei der Verbraucherzentrale, was es mit diesem Brief der WSW auf sich hat: In einem Schreiben informieren die Stadtwerke gut 90 000 Erdgaskunden über eine Umstellung ihrer Bezugsverträge zum 1. Januar 2014.

Hintergrund sind Grundsatzurteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg und des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe, nach denen die Gestaltung der Gaspreise für die Kunden in Zukunft transparenter werden muss. Gaspreiserhöhungen seien mit der Kündigung der Altverträge zum 31. Dezember 2013 und dem Abschluss entsprechend geänderter Bezugsverträge zum 1. Januar 2014 nicht verbunden, heißt es von den Stadtwerken auf WZ-Nachfrage.

„Der WSW-Erdgas-Tarifpreis bleibt bis Ende 2014 konstant“, heißt es im Schreiben wörtlich. „Lediglich alle nicht von den Stadtwerken beeinflussbaren Preise können sich verändern. Dazu zählen insbesondere die regulierten Preise der örtlichen Netzbetreiber und die staatlichen Abgaben und Umlagen sowie Steuern.“ Dieser Anteil mache „bis zu 50 Prozent des Erdgas-Bruttopreises“ aus. Zum Ausmaß der Änderungen in diesem Bereich sei den WSW „bisher jedoch nichts bekannt.“

Von der Verbraucherzentrale an der Schloßbleiche war dazu am Donnerstag noch keine Einschätzung zu erhalten: Man habe es mit vielen Anfragen zu tun bekommen und stimme sich noch mit der Zentrale in Düsseldorf ab, heißt es auf Nachfrage unserer Zeitung.

Unbestritten ist aber, dass Erdgaskunden auf Grundlage der Gerichtsurteile in Zukunft besser gegen aus ihrer Sicht überhöhte Tarife vorgehen und Geld zurück verlangen können: In seinem Urteil vom 31. Juli dieses Jahres hat der BGH Vertragsklauseln zur Preisanpassung für unzulässig erklärt, die sich auf so genannte Gassonderkunden beziehen. Dazu gehören Abnehmer, die ihren Tarif oder auch den Anbieter gewechselt haben, was nach Einschätzung der Verbraucherschützer bundesweit auf mehr als 70 Prozent der fast 13,5 Millionen deutschen Gaskunden zutrifft. Betroffene Kunden müssen im Zweifelsfall selbst aktiv werden, den Rechnungen widersprechen und eine Erstattung einfordern.

Um juristisch auf der sicheren Seite zu sein, stellen nun also auch die WSW ihre Erdgasverträge um und haben ihren Kunden zur Rücksendung der unterschriebenen Neuverträge bis zum 2. Oktober gesetzt. Andernfalls werde der Gasverbrauch ab dem 1. Januar „zu den Konditionen der gesetzlichen Grundversorgung“ abgerechnet — so schreibe es der Gesetzgeber vor. Inhaber von Grundversorgungsverträgen seien von der laufenden Umstellung nicht betroffen.

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