Sexuelle Dienste für 8600 Euro nicht der Arge gemeldet?

Familienvater wegen Betrugs angeklagt.

Wuppertal. Wer Hartz IV bezieht, muss Einkünfte sofort der Arge melden — auch wenn es sich um Bargeldgeschenke handelt. Weil er das versäumt haben soll, muss sich seit gestern ein Wuppertaler (28) wegen Betrugs vor dem Amtsgericht verantworten. Er soll zwischen Juni und Oktober 2010 insgesamt 8600 Euro erhalten haben. Dabei soll es sich laut Anklage um die Bezahlung für homoerotische Dienste gehandelt haben. Die offene Frage: Wusste der angeklagte Familienvater, dass er diese Einkünfte anmelden muss?

Gestern erklärte Verteidiger Tim Geißler, dass sein Mandant Analphabet sei und Deutsch nur sehr schlecht spreche und verstehe. So soll der Mann einen von der Arge vorgeschriebenen Sprachkurs denkbar schlecht abgeschlossen haben. In der Rubrik „Hören und Verstehen“ habe er nicht einen von 45 möglichen Punkten erreicht. Der Angeklagte selbst schwieg gestern, ließ aber über seinen Verteidiger mitteilen, dass er wegen seiner Sprachprobleme nicht gewusst habe, dass die „Geldgeschenke eines Freundes“ meldepflichtig waren.

Ein Mitarbeiter der Arge erklärte gestern vor Gericht, dass auch Antragsteller mit schlechten Deutsch-Kenntnissen über die Verpflichtung zur Angabe jeglicher Einkünfte belehrt werden. Im Zweifelsfall müsse der Antragsteller selbst einen Dolmetscher organisieren. Ob es sich bei zusätzlichen Einkünften um Gehälter oder Geschenke handle, spiele keine Rolle. Im aktuellen Fall habe der 28-Jährige Leistungen ihn Höhe von mehr als 6000 Euro erschlichen.

Der 28-Jährige ist einschlägig wegen Erschleichens von Leistungen vorbestraft. Außerdem läuft eine Bewährungszeit wegen Erpressung im homosexuellen Milieu, wie das Gericht gestern verlas. Der Prozess wird fortgesetzt.

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