Gerhardt: Klage stoppt Nordbahntrassen-Förderung

Wuppertalbewegung sieht Baumängel an Rampe für Behinderte. Baufirma will 20 000 Euro einklagen.

Wuppertal. „Das ist momentan ein Millionengrab. In anderen Städten klappt es doch auch.“ Mit seiner persönlichen Meinung zum Ausbau der Nordbahntrasse zum Rad- und Wanderweg hielt sich der Richter am Landgericht am Dienstag nicht zurück. Dabei wurde in „seinem“ Zivilprozess klar, wie vermeintliche Kleinigkeiten das Projekt aufhalten können.

Eine Baufirma hat die Wuppertalbewegung verklagt, weil etwa 20 000 Euro für den Bau einer behindertengerechten Rampe noch nicht bezahlt worden seien. Die etwa 100 Meter lange Rampe führt an der Schleswiger Straße auf die Trasse. Die Wuppertalbewegung bemängelt unter anderem, dass die maximale Steigung nicht eingehalten worden sei, ein Handlauf und ein Kantstein für Rollstuhlfahrer fehle.

Das bestreitet die klagende Baufirma nicht, behauptet jedoch, diese Anforderungen seien zu Baubeginn nicht klar beziehungsweise nicht Bestandteil des Vertrages gewesen. Das sah die Zivilkammer am Dienstag anders: Auch wenn einige Punkte nicht explizit in der Leistungsbeschreibung aufgelistet sind, sondern nur aus den Bauplänen hervorgingen, sei dies kein Widerspruch zum Vertrag, sondern eine Ergänzung. Und das alles sei dem Kläger bekannt gewesen, hieß es am Dienstag.

Ärgerlich für Rad- und Wanderfans: Solange die strittige Rampe nicht behindertengerecht ist, können die Fördermittel für die Außenbereiche Nächstebreck und Vohwinkel nicht beantragt werden. Es geht laut Carsten Gerhardt, Vorsitzender der Wuppertalbewegung, um acht Millionen Euro, die unter anderem auch wegen des Prozesses auf Eis liegen.

Ein Urteil fiel am Dienstag noch nicht. Das wird für den nächsten Verhandlungstermin Mitte August erwartet. Zuvor wollen sich Kläger und Beklagte aber noch einmal auf der Trasse treffen, um zu klären, welche Mängel die Verantwortlichen der Wuppertalbewegung genau beseitigt sehen möchten, bevor sie bereit sind, die ausstehenden 20 000 Euro zu bezahlen. Dass doch noch eine außergerichtliche Einigung möglich ist, scheint fraglich.

Der Vorsitzende Richter bewertete die beanstandeten Mängel am Dienstag ziemlich eindeutig: „Machen wir uns nichts vor: Um die Mängel zu beheben, müsste die ganze Rampe neu gebaut werden.“ Für die hat die Wuppertalbewegung bereits 155 000 Euro an den Kläger gezahlt.

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