Reumütige Abbitte

Es ist für W.Zetti an der Zeit, Folgendes zu versichern: 1. Er hatte keine bösen Absichten. 2. Er wollte sich nicht vor den Folgen seines Handelns drücken. 3. Er wollte niemanden zu einer Straftat auffordern.

Der Hintergrund: Von mehreren aufmerksamen Lesern musste sich W.Zetti gestern belehren lassen, dass er sich strafbar gemacht hat, als er, wie gestern an dieser Stelle erzählt, den Ort eines Klein-Unfalls verließ, ohne die Polizei zu alarmieren. Tatsächlich: Man macht sich des Straftatbestandes der Unfallflucht schuldig, wenn man einen Schaden anrichtet und keine Polizei ruft. Ein Zettel am Scheibenwischer reicht nicht. W.Zetti hat es kapiert — und bittet hiermit um Verzeihung für die unbedachten Zeilen von gestern.

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