Böllerwerfer darf drei Jahre nicht ins Zoostadion

Wuppertal. Die juristischen und die sportlichen Folgen des Böllerwurfs und des daraus resultierenden Spielabbruchs bei der Partie VfB Homberg gegen den Wuppertaler SV sind noch offen.

Böllerwerfer darf drei Jahre nicht ins Zoostadion
Foto: Schinkel, Uwe (schin)

Unterdessen hat der WSV beschlossen, dem Täter, der sich vor einer Woche selbst gemeldet hatte, weil er auf Videoaufnahmen zu sehen war, ein dreijähriges Stadionverbot zu erteilten. Das wurde nach WZ-Informationen am Dienstagabend bei einer Sitzung von Vostand und Verwaltungsrat festgelegt. Ein offizielle Pressemitteilung solle es erst geben, wenn der Betroffene selbst informiert sei.

Ein Stadionverbot kann in der fünften Liga nur jeder Verein für sich aussprechen. Bundesweite Stadionverbote gibt es erst ab Regionaliga.

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