Stadt ist in der Pflicht

Bei allem Verständnis für die Finanz- und Personalnöte der Stadt: Die Nordbahntrasse muss natürlich von den Mitarbeitern des Wuppertaler Ordnungsamtes regelmäßig bestreift werden. Auch wenn die Trasse noch nicht frei gegeben ist, so wird sie doch schon regelmäßig von den Wuppertalern genutzt.

Das Argument der Stadt, einer Überwachung durch das Ordnungsamt fehle derzeit die Rechtsgrundlage, hört sich gut an, ist aber absurd. Bürokratie trifft Wirklichkeit: Wo Menschen und Tiere bereits unterwegs sind, muss es jemanden geben, der die Regeln überwacht.

Wenn Hunde angeleint werden müssen, ist die Stadt in der Pflicht, dies auch durchzusetzen. Bei der Parkraumüberwachung — die natürlich auch viel lukrativer ist — funktioniert das auch.

Der Hinweis auf den Scharpenacken zielt zudem in die falsche Richtung. Dort gibt es keinen Leinenzwang für Hunde. Das kann man unterschiedlich bewerten, aber die Stadt muss zumindest die leidige Kontrolle der Hundebesitzer nicht durchführen. Auf der Nordbahntrasse gehen die Uhren anders: Dort wird man den Leinenzwang nicht aufheben können.

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