Wegnerstraße wird in Gegenrichtung nicht für Radfahrer geöffnet

Gegen die Ablehnung, die Wegnerstraße für Radfahrer zu öffnen, protestiert Radfan Ulrich Schmidt.

Wegnerstraße wird in Gegenrichtung nicht für Radfahrer geöffnet
Foto: Anna Schwartz

Barmen. Freie Fahrt für Radler: Auf zahlreichen Einbahnstraßen im Wuppertaler Stadtgebiet kommen Autofahrern bereits Radfahrer entgegen, und auch in Barmen hatte die Bezirksvertretung (BV) eine weitere Öffnung von Straßen beschlossen. Im Beckmannshof, in der Kleinen Flurstraße, der Emil-Rittershaus-Straße und auf einem Teilstück der Rudolf-Herzog-Straße wird Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen.

Nicht freigegeben wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit die Wegnerstraße im Barmer Zentrum, und das ärgert den Wuppertaler Radfan Ulrich Schmidt: „Mit der Ablehnung der Öffnung der Wegnerstraße wird ein falsches Zeichen gesetzt“, schreibt er der Stadt. Wuppertal wolle bis 2025 Fahrradstadt werden, und durch die Fertigstellung der Nordbahntrasse sei der Anteil der Radfahrenden erheblich gestiegen. Die Einbahnstraßenöffnung könne dazu beitragen, „dass der Wuppertaler Bürger nicht nur die Nordbahntrasse nutzt, sondern merkt, dass das Fahrrad auch für den Alltagsverkehr sehr gut geeignet ist“.

Nach Prüfung von Stadtverwaltung und Polizei war das als Einbahnstraße geführte Teilstück der Wegnerstraße zwischen der Kleinen Flurstraße und der Straße Beckmannshof für eine Öffnung abgelehnt worden. Angesichts des Busverkehrs — durch den Straßenabschnitt führt die Buslinie 610 — und Parkstreifen auf beiden Seiten sowie Ein- und Ausfahrten zum Parkplatz sei die Verkehrssicherheit für entgegenkommenden Radverkehr nicht gegeben, heißt es in der Begründung.

Ulrich Schmidt kritisiert: „Die Wegnerstraße hat eine ausreichende Breite und verläuft geradlinig.“ Und innerhalb der kurzen Strecke seien ausreichend Ausweichstellen vorhanden. Die Buslinie 610 verkehre nur alle 20 Minuten. Das seien keine ausreichenden Punkte, von einer Gefahr auszugehen. Auch stellten „die ständigen Parkvorgänge keine besondere Gefahrenlage dar“. Schmidt bittet um erneute Prüfung. Man könne bei Bedenken ja Bodenmarkierungen kennzeichnen und bessere Sicht schaffen durch die Wegnahme oder Versetzung von Parkplätzen, findet er: „Grundsätzlich ist der fließende Verkehr wichtiger als der ruhende Verkehr.“

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