Der Scharpenacken bleibt für Modellflieger tabu

Der FMC Lichtenplatz hat vor Gericht verloren — und sucht weiter eine neue Heimat für den Modellflug.

Der Scharpenacken bleibt für Modellflieger tabu
Foto: Andreas Fischer

Südhöhen. „Es passiert weniger als nichts.“ Jörg Schäfer, 1. Sprecher der Interessengemeinschaft Modellflug Scharpenacken, ist sichtbar frustriert über die aktuelle Lage der Wuppertaler Modellflieger. Seit langem bemühen sich die IG und der Verein FMC Lichtenplatz um ein Gelände, auf dem sie unbehelligt ihrem Hobby nachgehen können. „Die Fronten haben sich leider verhärtet“, sagt Schäfer.

Der Scharpenacken bleibt für Modellflieger tabu
Foto: Uwe Schinkel

Wie berichtet, war der FMC Lichtenplatz mit seinen etwa 50 Mitgliedern zuletzt probeweise auf ein Gelände am Wefelpütt ausgewichen, nachdem ihm nach Jahrzehnten die Nutzung des Areals auf dem Scharpenacken verboten worden war. Dort, wo sich der Verein 1958 gegründet hatte. 2013 wurde der Verein erneut heimatlos, die in Aussicht gestellte Nutzungsverlängerung des Ersatzgeländes Wefelpütt im Wuppertaler Osten verweigert, weil sich der Bürgerverein Herbringhausen quer stellte.

Am Scharpenacken dürfen sie laut Stadt aber generell nicht mehr fliegen - obwohl sie sogenannten erlaubnisfreien Modellflug betreiben. Peter Toellner, 2. Vorsitzender des FMC, erklärt: „Unsere Motor- und Segelflugmodelle fliegen ausschließlich elektrisch. Das maximale Abfluggewicht beträgt fünf Kilogramm. Die machen also keinen Lärm, fliegen spurenfrei und fallen somit nicht unter das Verbot im Landschaftsplan.“

Vor diesem Hintergrund hatte die IG Modellflug Scharpenacken im Oktober 2012 die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Modellflug-Verbot beantragt. Der Antrag wurde abgelehnt, die IG erhob im März 2013 Klage gegen die Stadt — im April dieses Jahres wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage ab.

Kürzlich verbot der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, der Eigentümer des Scharpenacken, auch den für Herbst geplanten „Strong Vikung Run“, bei dem etwa 3000 Läufer erwartet worden wären. Begründung: Der Boden wäre massiv zerstört worden.

Aber warum dürfen andere Sportler und Vereine ihren Hobbys auf dem Scharpenacken nachgehen wie etwa Kitelandboarding? Warum dürfen Hunde dort frei laufen? Diese Fragen habe sich das Gericht auch gestellt — und das auch so in die Urteilsbegründung aufgenommen, sagt Anwältin Barbara Reul-Nocke, die die Modellflieger vertreten hat. Fazit: Die Modellflieger haben zwar verloren, das Gericht merkte aber kritisch die Ungleichbehandlung an. „Es gibt da Bedenken“, so Reul-Nocke.

Den Modellfliegern hilft das aber nicht. Die Umweltverträglichkeit ihrer Flugzeuge müsste die IG per Gutachten nachweisen. „Das würde zwischen 5000 und 15000 Euro kosten“, sagt Schäfer. Zwar gebe es derartige Stellungnahmen bereits, aber nicht explizit für den Scharpenacken. Auch das Bauordnungsamt habe dem FMC Auflagen erteilt. Ein Bauantrag müsse her, zum Beispiel für Parkplätze. „Das kommt der Errichtung einer Sportstätte gleich, obwohl wir weder Landebahn noch Vereinshaus bauen.“

Vor einigen Jahren habe die Stadt den Modellfliegern Alternativflächen vorgeschlagen, so Toellner, aber seit der Zustimmung des Vereins passiere nichts mehr. „Jetzt gibt uns die Stadt zu verstehen, dass wir uns selbst kümmern müssen. Damals lautete die Information andersherum.“ Überhaupt wirke die Angelegenheit „wie Behörden-Ping-Pong“, so Schäfer. Tatsächlich stoße der FMC auch bei den Grundstücksbesitzern im Tal, etwa bei Landwirten, auf Ablehnung.

Schäfer: „Viele haben Angst, dass wir in Massen ihr Gelände stürmen und ununterbrochen fliegen.“ Fakt sei: Nur der „harte Kern“ von etwa zehn Mitgliedern fliege regelmäßig — ohne Gelände sei der Verein aber in seiner Existenz bedroht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort