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Straßenreinigung: Ärger über neue Abrechnung

Stadt hat Grundstücksgrenzen neu berechnet — und wehrt sich gegen den Vorwurf, doppelt abzukassieren.

Straßenreinigung: Ärger über neue Abrechnung
Foto: Anna Schwarz

Ronsdorf. Erst einen Schrecken, dann gehörigen Ärger löste der aktuelle Bescheid der Stadt über die Straßenreinigungsgebühr bei der Ronsdorfer Familie Geisser aus. „Wir mussten die Gebühr immer nur für neun Meter Straßenfront bezahlen. Auf einmal sind es 22 Meter“, erzählt Herbert Geisser. Ruhiger wurde er erst, als klar wurde, dass der künftig zu zahlende Betrag mit rund 37 Euro nicht so viel höher ist als der alte. „Aber es kann doch nicht sein, dass die Straßenmeter jetzt doppelt bezahlt werden müssen“, sagt Geisser, der an der Straße Am Sonnenblick wohnt.

Tatsächlich hat die Stadt jetzt zusätzlich einen Teil des Grundstücks zur Berechnung herangezogen, der verschachtelt hinter dem Nachbargrundstück liegt.

„In dem Nachbarhaus an der Straße wohnt meine Schwester und die muss weiter den vollen Betrag zahlen“, berichtet Waltraud Geisser. „Wie kann die Stadt das selbe Stück zweimal abrechnen?”, fragt Herbert Geisser. „Das ärgert uns furchtbar“, ergänzt seine Frau.„Das ist kein Einzelfall“, erklärt Michael Kessler, der bei der Stadt für die Gebührenberechnung zuständig ist. „Wir überprüfen gerade alle Wuppertaler Straßen auf sogenannte ,Hinterlieger’, also Grundstücke, die hinter anderen Grundstücken liegen. Für die Berechnung der Straßenreinigungsgebühr sind alle Grundstücksgrenzen maßgebend, die der Straße zugewandt sind, auch die, die nicht unmittelbar an der Straße liegen“, erklärt er.

Ob ein anderes Haus zwischen dem Grundstück und der Straße liegt, spiele dabei keine Rolle. „Es kommt aber nicht zu einer Doppelberechnung“, betont er. Verantwortlich dafür ist das Berechnungsverfahren. Tatsächlich werden die Kosten der Straßenreinigung auf alle ermittelten Grundstücksgrenzen in der Stadt umgelegt und entsprechend der einzelnen Grundstücksmaße aufgeteilt. „Je mehr Meter Grundstücksgrenzen wir ermitteln, desto geringer wird rechnerisch die Gebühr pro Meter“, erklärt Kessler. Dass die Gebühr in Wirklichkeit nicht geringer wird, liege letztlich an der allgemeinen Preisentwicklung.

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