Bürger kritisieren das Halteverbot am Ludgerweg

Die neu eingerichtete Zone liege im falschen Bereich. Stadt will das prüfen.

Bürger kritisieren das Halteverbot am Ludgerweg
Foto: Otto Krschak

Vohwinkel. Der Streit um Fremdparker am Ludgerweg geht weiter. Die Stadt hat mittlerweile eine neue eingeschränkte Halteverbotszone im oberen Bereich der Anliegerstraße eingerichtet. Nach Meinung der Bürger stehen die Schilder allerdings an einer falschen Stelle. Der Konflikt schwelt schon länger. Viele Mitarbeiter des nahe gelegenen Signalwerks der DB Netz AG nutzen die Anliegerstraße als Abstellmöglichkeit für ihre Fahrzeuge. Das ist unter anderem der Siedlungsgemeinschaft Westpark ein Dorn im Auge. Sie bemängelt zudem, dass die Zahl der Autos in den letzten Monaten deutlich zugenommen habe.

„Ein großer Teil des Ludgerwegs wird zugeparkt, so dass die Fahrbahn zu schmal für den Begegnungsverkehr wird“, erklärt Siedlungsvorsitzender Marcus Rudolph das Problem. Zudem gebe es dadurch eine Gefährdung von Radfahrern, da der notwendige Sicherheitsabstand bei überholenden Autos nicht gewährleistet sei. Rudolph verweist darauf, dass der Ludgerweg als Verbindungsstück zwischen Nordbahntrasse und Korkenziehertrasse dient.

Die Siedlungsgemeinschaft fordert ein Halteverbot vom Garagenplatz des oberen Ludgerwegs bis zum Beginn der Verkehrsberuhigung im mittleren Bereich. Das jetzige Halteverbot sei dagegen zu weit westlich angelegt. „Da hat noch nie jemand geparkt“, sagt Marcus Rudolph. Er bezeichnet die Maßnahme als „Schildbürgerstreich“.

Die Stadt will die Situation nochmals prüfen zu lassen. Für die Anwohner im mittleren Teil des Ludgerwegs kann ein Halteverbot das Problem aber nur bedingt lösen. Sie beschweren sich darüber, dass die eingezeichneten Stellflächen vor ihren Häusern teilweise vollständig von den Mitarbeitern der Signalwerkstatt besetzt würden. „Das wird immer schlimmer“, sagt etwa Nachbarin Doris Schmidt. Die Stadt weist darauf hin, dass Fremdparken in einer Anliegerstraße nur schwer nachweisbar sei und deshalb vom Ordnungsamt nicht verfolgt werde. Von der Geschäftsführung des Signalwerks gab es auf WZ-Nachfrage dazu erneut keine Stellungnahme.

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