Urteil nach Prügelei auf dem Flohmarkt

Die Strafe fällt für drei Angeklagte höher aus.

Wuppertal. Im Berufungsprozess um die Prügel auf dem Vohwinkeler Flohmarkt hat das Landgericht gestern die Urteile gesprochen: Für den jüngsten Angeklagten (23) bleibt es bei zweieinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung, die er aber als Jugendstrafe verbüßen soll. Die Strafen der drei Mitangeklagten (26, 27 und 29) wurden leicht erhöht: von zwei Jahren und zwei Monaten auf zweieinhalb Jahre.

Das Gericht ging von einem verabredeten Angriff aus: „Das Geschehen ist nur mit einem vorher gefassten Plan erklärbar“, sagte der Vorsitzende Richter. Beim Nachtflohmarkt am 25. September 2011 waren Personen der linken Szene, darunter eine 20-Jährige, von vermummten Personen aus der rechten Szene mit Schlagstöcken angegriffen worden. Die 20-Jährige erlitt eine Platzwunde am Hinterkopf. Das Gericht war überzeugt, dass Matthias D. das Geschehen dirigierte, die übrigen drei daran beteiligt waren.

Den 23-Jährigen stufte das Gericht für die Tatzeit als Jugendlichen ein. Sonst hätten sie möglicherweise auch seine Strafe erhöht, so der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Die Angeklagten können Revision einlegen.

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