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LokalesKreis ViersenWillich / Tönisvorst
12. November 2007 - 00:00 Uhr
Knuddel-Teddy sorgt für Ärger
von Susanne Böhling und Werner Dohmen
Ein junger Willicher hat ein Stofftier mit eingebauter Kamera gekauft. Doch damit hat er sich strafbar gemacht.
 
 

Willich. Ein süßer kuscheliger Teddy. Einer, nach dem sich Kinderhände ausstrecken, einer, den sie mit in ihr Bettchen nehmen, so richtig zum Liebhaben. Doch der Bär ist ein High-Tech-Gerät. In seinem Bauch eine Videokamera und ein Sender, in der Nase das Kamera-Auge, unter der Schleife, die das Schmusetier um den Hals trägt, ein Mikrofon. Die Aufzeichnungen können über mehrere Räume oder 500 Meter freies Feld hinweg auf ein Fernsehgerät oder ähnliches übertragen werden.

Das ideale Baby-Phone, möchte man meinen und ein TV-Shopping-Kanal verkaufte es in Massen. Der Gesetzgeber jedoch sieht in ihm eine verbotene Sendeanlage und stellt Vertrieb und Besitz nach dem Telekommunikationsgesetz unter Strafe. So ergeht es allen Gegenständen, die vortäuschen, etwas anderes zu sein als Kamera und Mikrofon, denn sie könnten unbemerkt Fotos und Videos machen und „das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen . . . aufnehmen“ – so der Gesetzestext. Das lässt an Spionage denken oder an sexuellen Missbrauch.

Das war einem damals 21-jährigen Willicher nach eigenen Angaben nicht bekannt, als er im Jahr 2005 einen solchen Teddy bei einem TV-Shopping-Kanal kaufte. Er bekam Besuch von der Polizei und muss sich jetzt vor dem Krefelder Amtsgericht verantworten. Die Polizei hatte seine Anschrift von dem Sender, der seine Kundenkartei offengelegt hatte, um den Geschäftsführer vor einer Strafe zu bewahren, denn ihn erwischte es zuerst. Rund 400 Kunden hatten bei dem Teddy zugegriffen, rund 400 Fälle verfolgt die Staatsanwaltschaft bundesweit.

Der Geschäftsführer konnte vor Gericht glaubhaft machen, dass er von dem Verbot nichts wusste und kam mit einer Geldbuße davon. „Für den Willicher wird es ähnlich ausgehen“, vermutet der Pressesprecher des Amtsgerichtes, Wolfgang Thielen. Andernfalls würde er als vorbestraft gelten. Weil der junge Mann gestern, zum ersten Verhandlungstag, nicht erschien, wurde als neuer Termin der 3. Dezember anberaumt.

Seit ungefähr einem Jahr ist bekannt, dass der Teddy verboten ist. Er wurde aus dem Handel genommen, das Internet-Auktionshaus Ebay hat ihn gesperrt, gibt statt dessen einen Hinweis auf das gesetzliche Verbot des Teddys. Anderswo ist er zu haben. Für 15 bis 250 Euro. Oder im Ausland für 50 Euro in den Niederlanden oder in England.

Der Teddy und das Gesetz

Gesetz Nach Paragraph 90 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist es verboten, Sendeanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben oder einzuführen, die in ihrer Form einen anderen Gegenstand vortäuschen, mit denen man also unbemerkt Bild- und Tonaufnahmen machen kann.

Warnung Das Bayerische Landeskriminalamt warnte im Jahr 2006 erstmals vor den Teddys mit eingebauter Kamera. Sie wurden als Baby-Überwachungsanlage angeboten. Nach der Warnung gab es eine Rückruf-Aktion des Herstellers. Nach wie vor wird im Internet aber für solche Geräte geworben.

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