Für Alg II-Empfänger übernimmt der Staat die Wohnungskosten. Die Kriterien zu deren Bemessung stoßen auf Kritik.
Wuppertal. "Ich muss Sie bitten, sich umgehend um die Anmietung einer kleineren und nach Mietpreis angemessenen Wohnung zu bemühen", heißt es in dem Brief, den die Arge (Arbeitsgemeinschaft aus Stadt und Arbeitsagentur zur Umsetzung von Hartz IV) Ende März an einen ihrer Klienten verschickt hat. Begründung: Die Wohnung sei um 5,35 Quadratmeter zu groß, die Miete um monatlich 7,28 Euro zu hoch.
"Das ist einer der krassesten Fälle, mit denen wir zu tun hatten", sagt Harald Thome vom Arbeitslosenhilfeverein Tacheles und hat diesen und zwei weitere Fälle dem Geschäftsführer der Arge, Thomas Lenz, vorgelegt. Der hat nach eigener Aussage "die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen" und angeordnet, dass die drei Kostensenkungsaufforderungen, wie sie in Behördendeutsch heißen, sofort zurück genommen wurden.
Happy End also für die betroffenen Familien. Trotzdem übt Tacheles Kritik an der Praxis der Arge, wenn es um die Übernahme der Unterkunftskosten für Arbeitslosengeld (Alg) II-Empfänger geht. "Restriktiv" sei die Vorgehensweise bei der Behörde. Es werde immer nur "die harte Linie gefahren", ohne Kulanz, sagt er.
Das mag in Ausnahmefällen vorgekommen sein, gibt Arge-Chef Lenz zu. Inzwischen habe er seine Mitarbeiter nachdrücklich angehalten, in jedem Fall genau abzuwägen, ob ein Wohnungswechsel sinnvoll und sozial vertretbar sei. Zehn Prozent der Wohnungsgröße und des -preises solle ab sofort der Verhandlungsspielraum betragen, sagt Lenz.
Zwanzig Prozent Spielraum fordert hingegen Tacheles für besondere Fälle, wie Alleinerziehende, Behinderte, über 60-Jährige oder Leute, die länger als 15 Jahre in ihrer Wohnung leben. Überhaupt sollten die Richtlinien, nach denen die Arge Alg II-Empfänger zum Wohnungswechsel auffordert, öffentlich diskutiert und erst ab 2006 angewendet werden, fordert Thome.
Vier bis acht Ratsuchende kommen derzeit wöchentlich zu Tacheles; auf rund 200 schätzt Arge-Chef Lenz die Gesamtzahl derer, die seit Mai eine Aufforderung zum Wohnungswechsel erhalten haben. Dass die Arge grundsätzlich zu hart vorgehe, weist er aber zurück.
Arbeitslosenvertreter Thome hingegen nennt Beispiele: "In Wuppertal werden immer nur drei Monate die Untergrenze der gesetzlichen Frist gewährt, in denen Betroffene Zeit haben, eine neue Wohnung zu suchen." Dabei gehe der gesetzliche Rahmen bis sechs Monate und werde woanders großzügiger ausgelegt.
Thomas Lenz hält drei Monate für ausreichend, da jeder, der die Frist nicht einhalten könne, seine Gründe vorbringen und Verlängerung beantragen könne.
Aber genau dort setzt Thome mit weiterer Kritik an: Die Rechtsbelehrungen auf den Bescheiden seien so formuliert, dass viele der Betroffenen nicht wüssten, welche Einspruchmöglichkeiten sie haben. So sei nur zwischen den Zeilen zu lesen, dass einer Kostensenkungsaufforderung nicht zwingend der Auszug aus einer Wohnung folgen müsse. Wer die Kosten jenseits der Obergrenze selber aufbringt (zum Beispiel durch Untervermietung), kann nämlich wohnen bleiben. "Die Leute lesen aber nur, dass sie ausziehen sollen und haben sofort Existenzangst", sagt Thome.
Lenz würde die Behördensprache in den Bescheiden selber gerne ändern, aber "Gesetz und Rechtssprechung fordern solche Formulierungen, damit sie nicht anfechtbar sind", sagt er.
Ein weiterer Stolperstein ist laut Thome die Bescheinigung neuer Vermieter, die der Arge zur Genehmigung vorgelegt werden muss. "Unangenehm", sagt Thome so müsse man sich bei einer Wohnungsbesichtigung gleich als Alg II-Empfänger outen.
"Aber trotzdem unumgänglich", meint Arge-Chef Lenz. Denn neben der Kaltmiete übernehme der Staat ja auch die Kaution sowie sämtliche Nebenund Umzugskosten. Da sei es sicherer prüfen zu lassen, ob alles im vorgegebenen Rahmen liege.
Auf sechs Seiten hat Tacheles die Forderungen an die Arge zusammengefasst. Es werde geprüft, was davon "sinnigerund gesetzmäßigerweise übernommen werden kann", sagt Lenz. Aber auch er weiß, dass es immer wieder zu Fällen kommen kann, die sozial unangemessen sind. "Aber diese Ausnahmen kriegt man geregelt, indem man sich an die jeweilige Geschäftsstellenleitung wendet", verspricht er.
03.06.05Von Silke Derkum

